1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf jede Person (nachfolgend Auftraggeber genannt), die bei der Konstantin & Company (nachfolgend K&C genannt) die Erstellung eines verbrauchsbasierten Gebäudeenergieausweises nach der gültigen EnEV beauftragt hat. Abweichende Bedingungen werden nicht akzeptiert, es sei denn, die K&C hat ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
2.1 Die K&C erstellt verbrauchsbasierte Gebäudeenergieausweise basierend auf den vom Auftraggeber oder seinem Beauftragten angegebenen Daten. K&C ist die Vertragspartnerin, die für die Erbringung der Leistung im Rahmen der Ausstellung der verbrauchsbasierten Gebäudeenergieausweise verantwortlich ist und als Aussteller gemäß der gültigen EnEV zugelassen ist.
2.2 Nach Zahlungseingang sendet die K&C den fertigen Ausweis einschließlich Modernisierungsempfehlungen an den Auftraggeber.
2.3 Die Lieferzeit beträgt maximal vierzehn (14) Werktage nach Zahlungseingang durch den Auftraggeber.
3.1 Zur Auftragserteilung füllt der Auftraggeber das Bestellformular vollständig aus. Durch die Bestätigung der AGB und die Unterschrift des Auftraggeber s wird der Auftrag erteilt.
3.2 Der Auftraggeber ist verantwortlich für die gewissenhafte und vollständige Ausfüllung des Datenformulars zur Erstellung des Gebäudeenergieausweises. Er trägt die Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der übermittelten Daten. 3.3 Der Auftraggeber ist mit den grundlegenden Festlegungen zum Gebäudeenergieausweis vertraut (Abgrenzung zwischen Wohn- und Nichtwohngebäuden, Verbrauch/Bedarf). Eine Besichtigung des Objekts durch den Aussteller ist nicht vorgesehen.
3.4 Wenn nach § 17 (5) der Energieeinsparverordnung berechtigte und begründete Zweifel an der Richtigkeit der Angaben bestehen, ist die K&C verpflichtet, die Erstellung des Gebäudeenergieausweises abzulehnen.
4.1 Die Kosten für den verbrauchsabhängigen Gebäudeenergieausweis richten sich nach der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste (Bestellformular). Die Zahlung ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum an K&C zu leisten.
4.2 Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn K&C über den Betrag verfügen kann. Bei Zahlungsverzug ist K&C berechtigt, Verzugszinsen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu erheben. Die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche bleibt hiervon unberührt.
5.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Tätigkeit von K&C zu unterstützen, insbesondere durch die vollständige und korrekte Übermittlung der für die Erstellung von Energieausweisen erforderlichen Daten und Unterlagen. Fehler aufgrund fehlerhafter oder unvollständiger Übermittlung dieser Daten sind nicht der Verantwortung von K&C zuzuschreiben. Unplausible Daten kann K&C ablehnen.
6.1 K&C verpflichtet sich, die Leistung gemäß den Bestimmungen der gültigen EnEV ordnungsgemäß zu erbringen. Dies schließt die Möglichkeit ein, die Ausstellung aus fachlichen Gründen zu verweigern. Es ist zu beachten, dass nur solche Energieausweise erstellt werden können, deren Daten gemäß dem vorgegebenen Verfahren erhoben und verarbeitet werden können.
6.2 Die Haftung von K&C ist im Übrigen ausgeschlossen, es sei denn, der Anspruch beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens K&C oder seiner Erfüllungsgehilfen. Die Haftung ist dabei auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
6.3 Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für etwaige Schäden an Körper, Leben und Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
7.1 Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten zum Zwecke der Vertragserfüllung elektronisch gespeichert werden. Dies umfasst auch alle weiteren für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Daten. Diese Einwilligung kann der Auftraggeber jederzeit schriftlich oder in Textform bei Konstantin & Company, Posener Str.2, 25474 Ellerbek, widerrufen.
7.2 Der Auftraggeber hat das Recht, seine Daten jederzeit einzusehen, zu korrigieren, zu sperren oder zu löschen.
8.1 Alle Vertragsänderungen und -ergänzungen müssen schriftlich erfolgen.
8.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen von Kunden und Dritten haben gegenüber der K&C keine Wirkung, auch dann nicht, wenn die K&C diesen nicht ausdrücklich widersprechen.
8.3 Neben diesen Bedingungen und sonstigen individuellen Absprachen gilt deutsches Recht.
9.1 Gerichtsstand für alle Verfahren gegen die K&C ist Pinneberg. Für Klagen gegen Kunden von K&C ist der Gerichtsstand ebenfalls Pinneberg; dies gilt, wenn der Kunde Vollkaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in der BRD hat.
9.2 Erfüllungsort für sämtliche Leistungen sowie für Zahlungen ist Ellerbek.
10.1 Sollten eine einzelne oder mehrere Klauseln dieser AGB für ungültig erklärt werden, so bleibt der davon unberührte Teil weiterhin wirksam. Die unwirksame Klausel ist in diesem Fall durch eine wirksame und durchsetzbare Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Zweck der unwirksamen Klausel am nächsten kommt. Gleiches gilt für das Schließen einer Regelungslücke.
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