Energieberatung

Warum Energieberatung?

Die Energieeffizienz eines Gebäudes ist eines der heute am heißesten diskutierten Themen, da es alle Immobilienbesitzer betrifft. Die neue europäische und deutsche Gesetzgebung verpflichtet alle Immobilienbesitzer die Energieeffizienz zu verbessern, was zum Teil sehr hohe Investitionen fordert und finanzielle Ängste bei den Besitzern schürt. Wir zeigen Ihnen den Weg auf als Energieeffizienz-Experte wie Sie maximale Förderungen erhalten und letztendlich einen wirtschaftlichen Vorteil aus der energetischen Sanierung erhalten.

Das europäische Parlament hat im Jahr 2023 beschlossen, im Rahmen des Energy Performance of Buildings Directive (EPBD), dass bis 2050 Europa klimaneutral wird. Das EPBD wurde im Rahmen des Gebäude-Energie-Gesetzes (GEG) als nationale Richtlinie umgesetzt. Ziel des Gesetzes ist es, bis 2050 Europa klimaneutral zu machen.

Bei einem Altbestand


Energieverbrauch

  • Bis 2033 mindestens muss das Gebäude mindestens der Gesamtenergieeffizienzklasse D entsprechen.

Dämmung

  • Es ist Pflicht die oberste Geschossdecke oder wahlweise das ungedämmte Dach zu dämmen, wenn der Mindestwärmeschutz nach GEG nicht eingehalten wird. Es drohen sonst bis zu 50.000€ an Bußgeld.
  • Bei Änderungen der Fassade von mindestens 10% der Fassadenfläche muss der Mindestwärmeschutz nach GEG eingehalten werden.

Heizung

  • Konstanttemperaturkessel älter als 30 Jahre müssen getauscht werden.
  • Brennwert- oder Niedertemperaturkessel können weiterhin betrieben werden, jedoch im Falle des Kesseltausches ist auch hier ein Heizungstausch Pflicht. Hier gibt es aber noch Übergangsfristen.
  • In beiden Fällen muss eine neue Heizung mit 65% regenerativer Energie eingebaut werden, wie z.B. eine Wärmepumpe, eine solarthermische Heizung, etc.

Bei einem Neubau:

Energieverbrauch

  • Das Gebäude muss mindestens dem Effizienzhaus-55-Standard (Energieeffizienzklasse B) entsprechen.

Dämmung und Heizung

  • Die Dämmung muss dem Mindestwärmeschutz entsprechen und in Kombination mit der Heizung so ausgelegt werden, dass ein Effizienzhaus-55-Standard erreicht wird.
  • 65% der Heizungsenergie muss aus regenerativen Energien bezogen werden.

 

Zeichnung eines Grundrisses mit Dachkonstruktion in 3D

Ausnahmen gibt es für

  •   Immobilien mit Denkmalschutz
  •   Immobilien mit weniger als 50m² Wohnfläche

Ein EEE ist zertifiziert von der Deutschen Energie-Agentur (dena) Immobilienbesitzer im Rahmen der energetischen Sanierung oder des energetischen Neubaus zu beraten und zu betreuen.

Wenn Sie Förderungen seitens der Bafa oder KfW oder der Landesinvestitionsbanken beantragen möchten, dann ist generell die Einbindung eines EEE Pflicht.

Nur der EEE kann gegenüber den Förderinstitutionen Informationen rechtsicher bestätigen und die für die Auszahlung der Förderungen benötigten Dokument ausstellen.

Als EEE, zertifiziert von der Deutschen Energie-Agentur (dena), liegt das Hauptaugenmerk auf folgenden Tätigkeiten:

  • Beantragung und Freigabe von staatlichen Fördermitteln der Bafa und KFW
  • Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplanes (iSFP)
  • Energetische Baubegleitung und Abnahme zur Freigabe der Fördermittel
  • Erstellung von Energieausweisen als Bedarfs- oder Verbrauchsausweis
  • Erstellung von hydraulischen Abgleichen
  • Berechnungen und Identifizierung von Wärmebrücken
  • Thermografie von Gebäuden zur Schwachstellenanalyse
  • usw.

Entscheidend ist hierbei, nur EEE dazu berechtigt sind die Fördermittel freizugeben, wenn eine energetische Maßnahme umgesetzt wurde.

Einen EEE in Ihrem Umkreis finden Sie auf der offiziellen Website der Energie-Effizienz-Experten des Bundes. Nur diese dürfen das Logo des Energie-Effizienz Experten führen: 

www.energie-effizienz-experten.de

Eine Energieberatung wir meist im Rahmen der Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplanes (iSFP) durchgeführt.

Dieser dient dazu im

  1. Schritt die energetische Qualität bezüglich des Ist- Zustandes Ihrer Immobilie zu bewerten (Bedarfsausweis) und im
  2. Schritt einen Plan für die energetische Sanierung Ihrer Immobilie zu erstellen.

Die Erstellung des iSFP kostet im Schnitt für:

  • Einfamilienhäuser ca. 2500€ mit 50% Förderung der Bafa (max.650€)
  • Mehrfamilienhäuser je nach Aufwand mit Förderung der Bafa von max. 750€

Es gibt  Förderungen von folgenden Konstitutionen:

  • Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa)
  • Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

Länderspezifische Investitionsbanken ( z.B. IFB Hamburg)

Die Förderungen bedingen sich in:

  • prozentualen Zuschüssen für Sanierungen und/oder
  • vergünstigten Kredite für Sanierungen und Neubau

Ebenso ist eine Kombination der Förderungen möglich seitens der Bafa oder der KfW mit denen der Investitionsbanken der Länder.

Prinzipiell ist es immer lohnenswert seine Immobilie energetisch zu sanieren, da man zum jetzigen Zeitpunkt, zu welchem der Staat für die entsprechenden Maßnahmen Zuschüsse und vergünstigte Kredite gewährt, einen doppelten Gewinneffekt generiert:

  1. Man senkt die Energiekosten für seine Immobilie.
  2. Die Immobilie erhöht sich vom Wert.

Für Vermieter kommt hinzu, dass

  1. die Möglichkeit besteht die Mieten direkt anzuheben, wenn die Sanierungskosten 10% des Immobilienwertes überschreitet.

 

Ein Beispiel

Sanierung einer Immobilie mit einem aktuellen Energieverbrauch von 255kWh pro m² im Jahr ( Energieeffizienzklasse H).  Umbau des Hauses zu einem Energieeffizienzhaus 55 mit erneuerbaren Energien in Hamburg:

Somit kann eine Sanierung mit ca. 50% bezuschusst werden. Die Immobilie erfährt darüber hinaus einen erheblichen Mehrwert, was den Eigenanteil an der Sanierung wahrscheinlich bei weitem übersteigt.

Somit ist eine energetische Sanierung zum jetzigen Zeitpunkt in den meisten Fällen grundsätzlich sinnvoll.

Wir helfen Ihnen Ihre Immobilie in die Zukunft zu geleiten.

Rufen Sie uns an oder Schreiben Sie uns. Wir freuen uns Sie zu unterstützen.

Compare listings

Vergleichen